Gesetzesänderung – Zuschuss für Existenzgründung aus ALG I
Bundesregierung kürzt Zuschuss für Existenzgründer radikal
Aktualisierung: Gesetzesänderung | Inkrafttreten ab 01. November verzögert sich
Bisher galt es, Arbeitslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit und
bei der Existenzgründung aus ALG I zu fördern und zu unterstützen.
Bisher gab es einen rechtlichen Anspruch auf bis zu 23.500 Euro für eine Existenzgründung
aus der Arbeitslosigkeit, insbesondere um die liquiditätskritischen ersten 9 Monaten zu
fördern und zu unterstützen. Danach wird es einschneidende Änderungen geben.
Ab dem 1.11.2011 gelten folgende Bedingungen:
1. Aus dem Rechtsanspruch auf Förderung wird eine „Kann- Bestimmung“. Es liegt dann
im Ermessen der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, ob Sie finanzielle Unterstützung
für Ihre Gründung erhalten.
2. Für die Beantragung der Fördergelder musste bisher ein Restanspruch von 90 Tagen
auf Arbeitslosengeld I vorliegen, in Zukunft müssen Sie einen Restanspruch von
mindestens 150 Tagen haben.
3. Die Laufzeit der Förderung (300 Euro zusätzlich zum ALG I) wird von bisher 9 Monaten
auf 6 Monate begrenzt.
Sollten Sie die Förderungen noch in voller Höhe beantragen wollen, müssen Sie dies
vor dem 1. November 2011 getan haben. Besser noch vier Wochen vor Ablauf der Fristen,
dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Existenzgründer aus ALG II ( Harz IV) hatten nur noch bis 30.06.2011 die Möglichkeit,
einen Zuschuss für betriebliche Sachmittel von max. 5.000 EUR zu beantragen.
Nachtrag: Bundesrats-Veto gegen GZ-Kürzungen
Ein Inkrafttreten der Kürzungen zum 1.11. verzögert sich.
Wenn Sie noch arbeitslos sind, werden Sie jetzt selbstständig
und beginnen Sie Ihre Existenzgründung!
Sollten Sie schon darüber nachgedacht haben, sich im Network Marketing
selbständig zu machen, dann wird es jetzt höchste Zeit.
Personen und Geschäftspartner in Ihrem Umfeld, für die diese Informationen
wichtig sein könnten, leiten Sie bitte an uns weiter.
EGUL unterstützt Existenzgründer in Ihrem Vorhaben in allen
Gründungsphasen mit folgenden Leistungen:
1. Businessplan mit bereits langfristig erfolgsgarantierten Ausbildungsmodulen
2. Rentabilitätsberechnung (die umfassende Tragfähigkeitsberechnung)
3. Liquiditätsberechnung (die umfassende Tragfähigkeitsberechnung)
4. Fachkundige Stellungnahme
5. Bereitstellung eines Mikrokredits
Das EGUL -Team unterstützt Sie bei der Erstellung der notwendigen
Unterlagen und wird Ihnen beratend zur Seite stehen.


